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7. Auflösung des Vereins

Der Verein kann sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Dieser bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Modellbaus.